Photovoltaik Förderung Oberösterreich
Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zu unserer derzeitigen und zukünftigen Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaziele. Deshalb schafft der Staat Österreich zusätzliche Anreize mit einer Photovoltaik-Förderung. Bund, Länder und auch Gemeinden bieten verschiedene Förderungen. Eine Übersicht über aktuelle Förderungen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2016/photovoltaik-and-gipv/
Photovoltaik-Investitionsförderung 2016
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt, die für eine Förderung Ihrer PV-Anlage zu beachten sind. Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie hier: https://www.klimafonds.gv.at/assets/Uploads/Downloads-Frderungen/Photovoltaik_Geb_Kraftwerk/PV_Frderung-und-Solaranlagen/LF-PV-Anlagen-2016.pdf
- Förderzeitraum: 23. Februar 2016 – 14. Dezember 2016
- Gesamtbudget: 17 Mio. Euro (für insgesamt rund 21.000 PV-Anlagen)
- Fördersatz: 275,- Euro für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen; 375,- Euro für gebäudeintegrierte Anlagen. Die maximale Förderung beträgt jedoch 35 Prozent der anerkennbaren Investitionskosten.
- Antragstellung durch natürliche und juristische Personen (erstmals auch durch Betriebe oder Vereine)
- Keine Kombination mit anderen Bundes- und Landesförderungsmitteln (Doppelförderung). Lediglich eine Aufstockung ist möglich (5 kWp Förderung durch Investitionsförderung des Klimafonds, zusätzliche 3 kWp durch Landesförderung)
- Förderbar sind wie bisher nur 5 kWp einer PV-Anlage.
- Neben Einzelanlagen sind in diesem Jahr auch Gemeinschaftsanlagen mit einem Wechselrichter und einem Zählpunkt förderfähig (mindestens zwei Wohn- oder Geschäftseinheiten nutzen die Anlage). Die Gesamtleistung darf jedoch nicht größer sein als 30 kWp.
- AntragstellerInnen können nun auch an mehreren Standorten eine Anlage gefördert errichten.
Leitfaden zur Antragstellung
Wenn Sie die Photovoltaik-Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese Reihenfolge einhalten:
- Planung der Anlage und Zählpunktbeschaffung vom Netzbetreiber
- Registrierung: Das Fördergeld ist ab dem Zeitpunkt der Registrierung 12 Wochen lang für Sie reserviert.
- Errichtung: Innerhalb von 12 Wochen muss die Anlage abgerechnet sein, inklusive Prüfprotokoll und Schlussrechnung, andernfalls erlischt der Anspruch auf Förderung. Achtung: Die Anlage muss noch nicht an das Stromnetz angeschlossen sein!
- Beachten Sie, dass pro Zählpunkt und Standort nur eine Anlage gefördert wird. Die kurze Umsetzungsfrist von 12 Wochen macht es notwendig, dass entweder alle nötigen Bescheide schon bei der Registrierung vorliegen oder zumindest rechtzeitig eintreffen. Nur dann kann die Anlage fristgerecht errichtet werden.
- Die Registrierung für eine Förderung ist ab sofort auf pv.klimafonds.gv.at möglich.
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich jederzeit an uns – wir beraten Sie gerne! Außerdem übernehmen wir die komplette Förderabwicklung für unsere Kunden.